
Leistungen
Zutrittskontrollsysteme
Eingangsschleusen, Personenvereinzelungsanlagen und Video-Vereinzelungssysteme für kontrollierten Zutritt in Sicherheits- und Hochsicherheitsbereichen.
Wer darf hinein – und wer nicht? Zutrittskontrolle ist die zentrale Frage jedes Sicherheitskonzepts. Sterzer Sicherheit plant, liefert und montiert Zutrittskontrollsysteme für Objekte mit hohen und höchsten Anforderungen: von der repräsentativen Eingangsschleuse im Verwaltungsgebäude bis zur Personenvereinzelungsanlage im Hochsicherheitsbereich.
Unsere Anlagen sind in zahlreichen sicherheitsrelevanten Projekten im Einsatz – bei Behörden, Banken, Botschaften, Gerichtsgebäuden, Justizvollzugsanstalten und Energieversorgern. Dabei verbinden wir geprüfte Sicherheitstechnik mit einer Gestaltung, die sich harmonisch in die Architektur einfügt.
Unsere Systeme für kontrollierten Zutritt
- Eingangsschleusen für Verwaltungs-, Bank- und Behördengebäude
- Personenvereinzelungsanlagen für physische Zutrittskontrolle
- Video-Vereinzelungssysteme für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche
- Pförtnerlogen und Wachgebäude-Ausstattung
- Schalteranlagen mit unterschiedlichsten Schutzanforderungen
- Automatik-Schiebetüren und Automatik-Drehtüren
- Fluchtweg-Türsicherungen nach DIN EN 179 / DIN EN 1125
Sicherheit und Fluchtwege im Einklang
Zutrittskontrolle darf Rettungswege nie blockieren. Deshalb planen wir jede Anlage so, dass Einbruch- und Zutrittsschutz mit den Anforderungen an Flucht- und Rettungswege nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 vereinbar sind. Panikbeschläge, Fluchtwegsicherung und Feststellanlagen werden von uns fachgerecht errichtet, in Betrieb genommen und gewartet.
Kombinierbar mit Beschuss- und Sprengwirkungshemmung
Schleusen, Schalteranlagen und Türen liefern wir auf Wunsch in kombinierten Widerstandsklassen – einbruchhemmend, beschusshemmend bis FB 7 und sprengwirkungshemmend. So entsteht ein durchgängiges Schutzniveau vom Eingang bis in den Hochsicherheitsbereich.
FAQ
Häufige Fragen zu Zutrittskontrollsysteme
Für welche Gebäude eignen sich Personenvereinzelungsanlagen?
Überall dort, wo sichergestellt werden muss, dass immer nur eine berechtigte Person einen Bereich betritt: Rechenzentren, Banken, Behörden, Justizgebäude, Energieversorger oder Forschungseinrichtungen. Wir dimensionieren die Anlage nach Personenaufkommen und Schutzbedarf.
Was ist ein Video-Vereinzelungssystem?
Ein Vereinzelungssystem, das per Sensorik und Videoanalyse erkennt, ob sich genau eine Person in der Schleuse befindet. Es verhindert das sogenannte Tailgating – also das unbemerkte Mitschleusen einer zweiten Person – und eignet sich für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche.
Bleiben Fluchtwege trotz Zutrittskontrolle nutzbar?
Ja, das ist zwingend. Alle Anlagen werden so geplant, dass sie die Anforderungen an Notausgänge und Paniktüren nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 erfüllen. Im Gefahrenfall ist das Verlassen des Gebäudes jederzeit möglich.
Können Schleusen auch beschusshemmend ausgeführt werden?
Ja. Eingangsschleusen, Schalteranlagen und Türen liefern wir in kombinierten Widerstandsklassen – einbruchhemmend nach DIN EN 1627, beschusshemmend nach DIN EN 1522 bis FB 7 und auf Wunsch sprengwirkungshemmend.
Übernehmen Sie auch Wartung und Instandhaltung?
Ja. Wir errichten die Anlagen nicht nur, sondern übernehmen auch Inbetriebnahme und regelmäßige Wartung – etwa von Feststellanlagen und automatischen Türsystemen.
Zutrittskontrollsysteme: Jetzt unverbindlich beraten lassen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir finden die passende Lösung für Ihr Objekt.
